Die Erfahrung zeigt, dass viele Unternehmen ihre Geschäftspartner nicht in ihr Compliance-Programm einbeziehen. Ein Versäumnis mit hohen Risiken.

Aus gesetzlichen Bestimmungen wie beispielsweise dem Handelsgesetzbuch oder dem Aktienrecht ergibt sich, dass Unternehmen, aber auch einzelne Organe und Mitarbeiter, für das rechtswidrige Verhalten von Geschäfts- bzw. Vertragspartnern haftbar gemacht werden können.

Ein praktisches Beispiel zeigt die grundsätzliche Problematik auf: ein Unternehmen setzt externe Vertriebspartner ein, die auf Provisionsbasis vergütet werden. Ihr Verdienst hängt damit vom vermittelten Umsatz ab. Nimmt ein Vertriebspartner nun dolose Handlungen vor, um Geschäfte erfolgreich zu vermitteln – etwa die Bestechung des potenziellen Auftraggebers – fällt das Verhalten des Geschäftspartners auf das Unternehmen zurück, auch wenn es hier selbst nicht rechtswidrig gehandelt hat. Dem Unternehmen drohen finanzielle und strafrechtliche Folgen sowie ein empfindlicher Reputationsverlust.

Geschäftspartner werden häufig nicht einbezogen

Auf dieses Risiko sind viele Unternehmen nur mangelhaft vorbereitet. Die Studie „Compliance Management – die unternehmerische Herausforderung“ der AGAMON Consulting GmbH (www.agamon-consulting.de) zeigt die Defizite mittelständischer Unternehmen in diesem Punkt auf. Bei der Mehrzahl der befragten Unternehmen richten sich deren Compliance-Programme zu jeweils 100% an Führungskräfte und Mitarbeiter. Lieferanten und Subunternehmer werden mit rund 75% einbezogen, während Geschäftspartner nur zu etwa 25 Prozent berücksichtigt werden. Dabei ist bekannt, dass Externe bei etwa der Hälfte der Wirtschaftsdelikte zumindest beteiligt sind.

Ein häufig unterschätztes Risiko

„Die Risiken, die von Geschäftspartnern wie Vermittlern, Unterhändlern und Beratern ausgehen können, sind nicht zu unterschätzen. Deren Compliance-Verstöße können zu Bußgeldern und Schadensersatzforderungen führen. Weitere Folgen können der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung sein. Die Unternehmen gefährden Image und Reputation, wenn sie ihre Partner nicht sorgfältig auswählen.

Das Compliance Programm eines jeden Unternehmens sollte daher im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes auf jeden Fall auch das Business Partner Compliance Management mit einbeziehen.

Eckart Achauer

Studium der Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre, postgraduales Aufbaustudium zum Master of Business Administration (MBA). Berufsbegleitende Fortbildungen zum European Quality Manager (DGQ), zum Mediator mit Spezialisierung auf Wirtschaftsmediation sowie zum Certified Compliance Manager (TÜV).

Eckart Achauer war rund 10 Jahre in der internationalen Versicherungswirtschaft im Management eines Schweizer Versicherungskonzerns in verschiedenen Funktionen (Schadenabteilung, Vertrieb, Assistance) tätig, bevor er 1997 in die Management- und Unternehmensberatung wechselte.

Als Berater und Geschäftsführer verschiedener Beratungsgesellschaften hat sich Herr Achauer thematisch auf die Organisations- und Prozessoptimierung sowie auf den Aufbau und die Implementierung von Managementsystemen – Qualitätsmanagement, Risiko- und Compliance Management – spezialisiert.

Für die HR Consult Group betreut Herr Achauer den Bereich Compliance Management. Im Rahmen von Compliance Audits analysiert er deren organisatorische „Compliance Fitness“, er sensibilisiert und schult das Management, Führungskräfte und Mitarbeiter und unterstützt die Unternehmen bei Aufbau und Implementierung individueller Compliance Management Systeme. Dabei berücksichtigt er stets die spezifische Risikosituation der Unternehmen. Durch seine langjährige Erfahrung als Führungskraft und Berater ist er mit den unternehmerischen Herausforderungen aus der Praxis bestens vertraut.


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